Bestimmen Sie hier den Wert Ihrer Laubeneinrichtung und des Inhalts Ihres Gerätehauses. Tragen Sie einfach die Einzelwerte in die entsprechenden Eingabefelder ein.
Legen Sie bitte den aktuellen Neupreis bzw. Wiederbeschaffungswert zugrunde.
Gesamte Summe:
Die Höhe Ihrer Laubenversicherung sollte diesen Wert nicht unterschreiten, da ansonsten Unterversicherung besteht. Bedenken Sie, dass sich der Wert Ihres Laubeninhalts auch durch Zukäufe fort laufend erhöht. Bei einer Unterversicherung wird diese prozentual auf den Schaden angerechnet, so dass der eingetretene Schaden nicht in voller Höhe bezahlt wird.
Maßgebend für die Entschädigung sind die in den Merkblättern für die jeweiligen Landesverbände angegebenen Versicherungssummen und -leistungen, unter Berücksichtigung der Ausschlüsse.
Solaranlagen und Stromaggregate können ggf. nur gesondert mitversichert werden, und sind in der Wertermittlung nicht mit einzurechnen. Wenden Sie sich hierzu an den entsprechenden Landesverband.
* Grundsätzlich ist nur der Inhalt versichert, der im allgemeinen der Gartenbewirtschaftung dient.
Stand 08.05.2020