Vereins-Haftpflicht
Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt den Verband/Verein (juristische Person) und deren Organe (natürliche Personen) bei der Inanspruchnahme auf Schadenersatz durch Dritte aufgrund privatrechtlicher Haftungsbestimmungen (§ 823 BGB) wegen Personen- und/oder Sachschäden...
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Kollektiv-Unfall
Versicherungsschutz wird ohne Namensnennung für die Vereinsmitglieder geboten, die als Hilfen in Vereinshäusern und bei Gemeinschaftsarbeit tätig sind...
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