Familien-Unfallversicherung
für Gartenfreunde
Im Rahmen der Familien-Unfallversicherung wird Versicherungsschutz
während
des Aufenthalts in der Kleingartenanlage, auf den direkten Wegen und Rückwegen von zu Hause oder von der Arbeit zur Anlage und bei der
Teilnahme an verbands- oder vereinsmäßig organisierten
satzungsgemäßen Veranstaltungen geboten. Zu einem besonders günstigen
Beitrag gelten der/die Gartenfreund/in (Parzellenpächter/in), Ehe
gatte/in oder Lebenspartner/in sowie deren mit ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kinder versichert. Bereits ab dem
ersten Tag wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Tagegeld gezahlt. Dem Versicherungsschutz bei der Baloise liegen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (
AUB 2012) sowie die Bestimmungen des Merkblattes zugrunde. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die den versicherten Mitgliedern und den mitversicherten Familienangehörigen aus der kleingärtnerischen Tätigkeit oder aus einer Betätigung für die Organisation erwachsen, z.B.:
- Beim Aufenthalt in der Gartenanlage und in dem Vereinsheim, auf dem direkten Wege von der Wohnung bzw. von der Arbeitsstelle zur Gartenanlage bzw. zum Vereinsheim und zurück (wenn sich die Wohnung im Garten befindet, sind Wegeunfälle nicht versichert, die sich auf dem Wege vom Garten zur Arbeitsstelle und von der Arbeitsstelle zum Garten ereignen, da dann die Berufsgenossenschaft eintritt).
- Bei der Ausführung von Bauten und Arbeiten zur Erstellung, Ausbesserung und Errichtung der Lauben und des sonstigen Zubehörs der Gartenanlage einschließlich der Gartenarbeit.
- Bei gelegentlichen von den Vereinen oder einer übergeordneten Organisation vorgesehenen Gemeinschaftsarbeiten innerhalb und außerhalb der Gartenanlage, soweit diese Arbeiten in unverkennbarem Zusammenhang mit der Anlage notwendig und mit den Aufgaben der Organisation vereinbar sind.
- Bei der Teilnahme an von der Organisation geplanten und durchgeführten Schulungsveranstaltungen, Sport-, Spiel- und Gartenfesten sowie bei der Teilnahme an Vereinswanderungen einschließlich der damit verbundenen Fahrten.
- Bei Reisen auf Veranlassung des Vereins oder einer übergeordneten Organisation.
Versicherter Personenkreis
Die Versicherung erstreckt sich auf das zur Versicherung angemeldete Vereinsmitglied, für welches der Beitrag entrichtet wurde (Hauptversicherter).
Beitragsfrei mitversichert sind Ehefrauen/Ehemänner (auch eheähnliche Gemeinschaften) und minderjährige Kinder, sofern sie mit dem Hauptversicherten in häuslicher Gemeinschaft leben. Der vorstehend genannte Personenkreis genießt auch Versicherungsschutz gegen Unfälle auf Wegen und Reisen, die zur Erledigung von im Interesse der Organisation liegenden Geschäften unternommen werden. Eingeschlossen sind auch Fahrten und Reisen zu Tagungen der Organisation.
Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich
von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser. Als
Unfall gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch-
und Unterleibsbrüche (z.B. Leistenbrüche) Verrenkungen von Gelenken,
Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln
Knochenbrüche Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei
rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von Menschen,
Sachen oder Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind
in die Unfallversicherung eingeschlossen. Als Unfall gilt auch die Strahleneinwirkug (außer Kernenergie). Als
Unfall gilt auch eine durch Schutzimpfung verursachte
Gesundheitsschädigung (Impfschäden). Auch besteht Versicherungsschutz
für tauchtypische Gesundheitsschäden wie z.B. Caissonkrankheit,
Trommelfellverletzung, Lungenüberdruckunfall, Tiefenrausch, Blaukommen,
Barotrauma oder Hyperventilation. Als Unfall gilt auch ein Zeckenbiss und -stich.
Hinweise zu den Versicherungsleistungen
Weitere Informationen gibt unser
Merkblatt zur Familien-Unfallversicherung für Kleingärtner, welches Sie
über Ihren Kleingartenverein oder
entsprechenden Landesverband erhalten können.
Hinweis: Bei dieser Versicherung handelt es sich um einen
Gruppenvertrag. Sofern Versicherungsschutz gewünscht wird, wenden Sie
sich bezüglich des Antrages an Ihren Landesverband.