Die Gebäudeversicherung schützt Ihr Vereinsheim gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Soweit im Versicherungsvertrag nicht anderes vereinbart ist, gelten sämtliche auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Gebäude in die Versicherung eingeschlossen. Als Gebäude sind alle Bauwerke versichert, die zur Aufnahme von Menschen, Tieren oder Sachen geeignet sind; ebenfalls fallen unter das versicherte Gebäude außen angebrachte Sachen, wie Verbindungsbrücken, Rampen, Vordächer, Einfriedungen, ferner Schornsteine (auch freistehende), Wasserhochbehälter, freistehende Silos und sonstige Behälter, sofern sie in Mauerwerk oder Beton ausgeführt sind.
Unter die Gebäudeversicherung fallen auch Gebäudebestandteile die fest mit dem Gebäude verbunden ist, insbesondere die Einrichtung für Raumbeleuchtung, für Raumbeheizung, für Hauswasserversorgung, für Raumbelüftung, Personen- und Speiseaufzüge, Elektrische Leitungen (unter Putz verlegt), Silos und Bunker, Einbauschränke und sonstige feste Einbauten, die nach ihrer baulichen Ausführung und ihrem Zusammenhang mit dem gebäude als dessen Bestandteil anzusehen sind, gemauerte Gruben und Brunnenanlagen, Fußbodenkanäle, Blitzableiter und Fahnenstangen.
Grundsätzlich umfasst die Versicherung eines Gebäudes auch Fundamente, Grund- und Kellermauern, nicht jedoch die Maschinenfundamente.
Innerhalb der Feuer-Versicherung gelten Aufräum- und Abbruchkosten zusätzlich bis zur Höhe der Gebäude-Versicherungssummen mitversichert.
Schäden durch Überspannung infolge Blitz gemäß § 5 b Nr. 4.2 ABBGG 2008 sind bis 10% der Gebäude-Versicherungssumme versichert.
Innerhalb der Sturm-/Hagel-Versicherung gelten außen angebrachte Sachen (wie Terrassenüberdachungen, Schilder, Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Blendläden, Antennenanlagen) bis 1.000 €uro beitragsfrei mitversichert, können jedoch individuell höher versichert werden.
Inhaltsversicherung für Vereinsheime »
Ein individuelles Angebot kann unverbindlich bei uns angefordert werden. Sie können uns hierfür den
Fragebogen für die Versicherung von Vereinsheimen und Gemeinschaftshäusern
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