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Unfall-Tagegeld

innerhalb der Familien-Unfallversicherung

Voraussetzung für die Leistung

Die versicherte Person ist unfallbedingt in der Arbeitsunfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung. Dies gilt auch für nicht erwerbstätige Personen (Rentner, Hausfrauen), sofern (ärztlich bescheinigte) Arbeitsunfähigkeit aufgrund der unfallbedingten Verletzungen bestehen würde.

Höhe und Dauer der Leistung

Das Unfall-Tagegeld für versicherte Vorstandsmitglieder des Verbandes und seiner Unterorganisationen bei Verrichtung einer Tätigkeit für und im Interesse dieser, wird nach der vereinbarten Versicherungssumme doppelt berechnet. Die Leistung erfolgt vom 1. bis 90. Tag, ab dem ersten Tag der ärztlichen Behandlung.

Sofern sich die versicherte Person wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Krankenhausbehandlung befindet, erfolgt die Tagegeldzahlung doppelt für die Zeit eines Krankenhausaufenthaltes. In dieser Zeit entfällt die Zahlung des einfachen Tagegeldes. Bei stationärer Krankenhausbehandlung wird das Tagegeld bis zu höchstens einem Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.

Kinder erhalten kein Tagegeld.

Weitere Leistungen der Familien-Unfallversicherung: