Die Versicherung kann von jedem Mitgliedsverein, dessen Landesverband/-bund einen Gruppenvertrag zur Kollektiv-Unfallversicherung mit der Baloise abgeschlossen hat, beantragt werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle von Vereinsmitgliedern, die gemäß mitgliedschaftsrechtlicher Verpflichtungen zu Arbeiten bei vom Vorstand angesetzten Gemeinschaftsarbeiten innerhalb oder außerhalb des Vereinsgeländes oder bei Veranstaltungen als Hilfen bei Vereinsfesten und in Vereinshäusern eingesetzt werden.
Hinweis: Bei Bauarbeiten (z. B. Gemeinschaftshaus) besteht kein Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft, so dass sich der Abschluss dieser Versicherung empfiehlt.
Zur Versicherung sind mindestens anzumelden:
Anzahl der Vereinsmitglieder | zu versichernde Personen (Mindestanzahl) |
bis 150 | 6 |
151 - 500 | 10 |
über 500 | 15 |
Versicherungsschutz wird ohne Namensnennung für die Vereinsmitglieder geboten, die als Hilfen in Vereinshäusern und bei Gemeinschaftsarbeit tätig sind.
Die Versicherungssummen betragen:
Für den Todesfall: | 10.000,00 €uro |
Für den Invaliditätsfall (mit 250% Progression ): | 40.000,00 €uro |
Tagegeld bei vorübergehender, über 25% liegender Arbeitsunfähigkeit (bis zu 90 Tagen): | 5,00 €uro |
Erstattung der Bergungskosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall auftreten: | bis zu 5.000,00 €uro |
Kurkostenbeihilfe: | bis zu 1.500,00 €uro |
unfallbedingt erforderliche kosmetische Operationen: | bis zu 10.000,00 €uro |
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