In der Vereinshaftpflicht-Versicherung ausgeschlossen sind...
- Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen in Kleingartenverbänden/-vereinen hinausgehen und/oder einer behördlichen Genehmigung bedürfen (z.B. Luftfahrtveranstaltungen, Schießveranstaltungen usw.);
- der Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie Anhängern (ausgenommen Fahrzeuge gemäß Ziff 3.f des Merkblattes), Besitz von Baulichkeiten und Grundstücken, soweit sie nicht Verbands-, Vereins- oder Kleingartenzwecken dienen; ferner die Haftpflicht aus Betrieben aller Art (gewerbliche Risiken) Tribünenbau, Drahtseil-, Berg-, Tal-, Eis- oder Rodelbahnen, Schwimm- und Kurbadanstalten; sowie die Haftpflicht wegen Abhandenkommen von Sachen der Mitglieder und Gäste;
- Haftpflichtrisiken, für die besondere Haftpflichtverträge zu vereinbaren
sind (z.B. WHG Tankanlagen über 10.000 l, Tierhaltung usw.).
Beispiele über mögliche Haftpflichtfälle, die durch die Versicherung gedeckt sind... »