Vereins-Haftpflichtversicherung

für Verbände und Vereine

Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt den Verband/Verein (juristische Person) und deren Organe (natürliche Personen) bei der Inanspruchnahme auf Schadenersatz durch Dritte aufgrund privatrechtlicher Haftungsbestimmungen (§ 823 BGB) wegen Personen- und/oder Sachschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, den Ausgleich berechtigter (Freistellungsfunktion) und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (passive Rechtsschutzfunktion).

Die Baloise gewährt

Versicherungsschutz im Umfang des Gruppenvertrages, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2012), der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von Vereinen (BBR BHV) mit den Teilen A, E, G und H, der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (BBR UHV), der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Umweltschadens-Versicherung (USV) und der gesetzlichen Bestimmungen.

Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der VN oder die Organisationen wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen  Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen- und/oder Sachschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Entschädigung begründeter Schadenersatzansprüche (Freistellungsfunktion) oder die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche (passive Rechtsschutzfunktion).

Versicherungsschutz innerhalb des Pachtgeländes

Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf solche Schäden, die sich auf dem vom VN oder seiner Organisation gepachteten Kleingartengelände ereignen.

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Versicherungsschutz außerhalb des Pachtgeländes

Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf solche Schäden, die sich in den nachstehend genannten Fällen ausserhalb des Pachtgeländes ereignen.

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Ausgeschlossen gilt die gesetzliche Haftpflicht...

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Mögliche Haftpflichtfälle, die durch die Versicherung gedeckt sind...

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Die Versicherungssummen je Versicherungsfall betragen max.:

Vereinshaftpflicht: für Personen- und/oder Sachschäden einschl. Mietsachschäden
5.000.000 €uro
Umwelthaftpflicht: für Personen-, Sach- und speziell mitversicherte Vermögensschäden
5.000.000 €uro
Umweltschaden: für versicherte Kosten je Versicherungsfall und Versicherungsjahr
5.000.000 €uro
Bei der Vereinshaftpflicht und Umwelthaftpflicht beträgt die Gesamtleistung für Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme.

Weitere Informationen gibt unser aktuelles

Merkblatt zur Vereins-Haftpflichtversicherung